Ihre Fragen – Unsere Antworten
Sollte das Trocknungsgerät eine Störung aufweisen, melden Sie sich bitte umgehend bei uns. Wir kümmern uns um die Behebung der Störung oder um Ersatz.
Wenn die Schadenursache noch unklar ist, kann mit verschiedensten Messmethoden eine punktgenaue Schadenstelle ermittelt oder zumindest eingegrenzt werden, auch wenn sich keine Leitung in unmittelbarer Nähe des Feuchtigkeitsaustritts befindet.
Gern koordinieren wir auch die Ausführung der für die Trocknungsarbeiten erforderlichen Vorarbeiten für Sie. Welche Arbeiten hierbei erforderlich sind (Möbel, Bodenbeläge etc entfernen), klären wir im Einzelfall mit Ihnen vor Ort.
Die Trocknungsdauer ist mit einer Laufzeit der Geräte von 24h am Tag berechnet. Sollten Sie die Geräte über Nacht ausschalten, sprechen Sie dies bitte unbedingt vorher mit uns ab! Bitte bedenken Sie, dass durch eine längere Standzeit der Geräte am Schadenort die Gesamtkosten steigen können.
Den bei Ihnen angefallenen Stromverbrauch übermitteln wir Ihnen nach Abschluss der Arbeiten per Post oder per E-Mail. Den Stromnachweis können Sie dann bequem bei Ihrem Energieversorger einreichen, damit dieser den angefallenen Mehrverbrauch nicht für die Berechnung des Folgejahres mit einbezieht.
Der Strom für die Trocknungsgeräte muss vor Ort zur Verfügung gestellt werden. Den genauen Verbrauch übermitteln wir Ihnen nach Abschluss der Arbeiten. Sofern für Ihren Wasserschaden Versicherungsschutz besteht, werden die Stromkosten in der Regel von der Versicherung übernommen.
In jedem Fall sollten sie schnellstmöglich Kontakt mit Ihrer Versicherung aufnehmen und prüfen lassen, ob für den entstandenen Schaden Versicherungsschutz besteht. Gern können Sie Ihren Entschädigungsanspruch an uns abtreten. Wir rechnen dann direkt mit Ihrem Versicherer ab.
Gern erledigen wir nach einem Wasserschaden auch die Wiederherstellungsmaßnahmen für Sie. Wir sind Ihr direkter Ansprechpartner zur Durchführung von Malerarbeiten, Fußbodenverlegearbeiten, Fliesenreparaturen, Tapezierarbeiten, Trockenbauarbeiten u.v.m.
Im Schnitt dauert eine Trocknung etwa 10 – 14 Tage, dies richtet sich nach den betroffenen Materialien und dem Ausmaß Ihres Wasserschadens.
Ist die Schadenursache noch unklar, kann mit verschiedenen Messmethoden eine punktgenaue Schadenstelle ermittelt oder zumindest eingegrenzt werden, ohne dass dabei größere Schäden am Gebäude angerichtet werden müssen (Wand/Boden großflächig öffnen).