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FAQ2018-02-13T10:58:07+00:00

Ihre Fragen – Unsere Antworten

Was mache ich, wenn das Gerät plötzlich nicht mehr läuft?2018-02-13T08:42:10+00:00

Sollte das Trocknungsgerät eine Störung aufweisen, melden Sie sich bitte umgehend bei uns. Wir kümmern uns um die Behebung der Störung oder um Ersatz.

Was ist, wenn die Schadenursache völlig unklar ist und sich auch keine Wasserleitung hinter der Wand befindet?2018-02-13T08:21:35+00:00

Wenn die Schadenursache noch unklar ist, kann mit verschiedensten Messmethoden eine punktgenaue Schadenstelle ermittelt oder zumindest eingegrenzt werden, auch wenn sich keine Leitung in unmittelbarer Nähe des Feuchtigkeitsaustritts befindet.

Was ist, wenn vor der Trocknung noch Vorarbeiten zu machen sind? Muss ich meine Möbel, Bodenbeläge etc selbst ausräumen bzw. entfernen?2018-02-13T08:20:37+00:00

Gern koordinieren wir auch die Ausführung der für die Trocknungsarbeiten erforderlichen Vorarbeiten für Sie. Welche Arbeiten hierbei erforderlich sind (Möbel, Bodenbeläge etc entfernen), klären wir im Einzelfall mit Ihnen vor Ort.

Kann ich die Trocknungsgeräte über Nacht ausschalten, wenn sie mir zu laut sind?2018-02-13T08:19:49+00:00

Die Trocknungsdauer ist mit einer Laufzeit der Geräte von 24h am Tag berechnet. Sollten Sie die Geräte über Nacht ausschalten, sprechen Sie dies bitte unbedingt vorher mit uns ab! Bitte bedenken Sie, dass durch eine längere Standzeit der Geräte am Schadenort die Gesamtkosten steigen können.

Was kann ich tun, damit mein Energieversorger mich aufgrund meines erhöhten Stromverbrauchs nicht für das kommende Jahr hochstuft?2018-02-13T08:19:01+00:00

Den bei Ihnen angefallenen Stromverbrauch übermitteln wir Ihnen nach Abschluss der Arbeiten per Post oder per E-Mail. Den Stromnachweis können Sie dann bequem bei Ihrem Energieversorger einreichen, damit dieser den angefallenen Mehrverbrauch nicht für die Berechnung des Folgejahres mit einbezieht.

Wer zahlt den Strom, der während der Trocknung verbraucht wird?2018-02-13T08:18:08+00:00

Der Strom für die Trocknungsgeräte muss vor Ort zur Verfügung gestellt werden. Den genauen Verbrauch übermitteln wir Ihnen nach Abschluss der Arbeiten. Sofern für Ihren Wasserschaden Versicherungsschutz besteht, werden die Stromkosten in der Regel von der Versicherung übernommen.

Muss ich den Wasserschaden meiner Versicherung melden?2018-02-13T08:17:21+00:00

In jedem Fall sollten sie schnellstmöglich Kontakt mit Ihrer Versicherung aufnehmen und prüfen lassen, ob für den entstandenen Schaden Versicherungsschutz besteht. Gern können Sie Ihren Entschädigungsanspruch an uns abtreten. Wir rechnen dann direkt mit Ihrem Versicherer ab.

Wer kümmert sich nach der Trocknung um die Wiederherstellungsarbeiten?2018-02-13T08:15:35+00:00

Gern erledigen wir nach einem Wasserschaden auch die Wiederherstellungsmaßnahmen für Sie. Wir sind Ihr direkter Ansprechpartner zur  Durchführung von Malerarbeiten, Fußbodenverlegearbeiten, Fliesenreparaturen, Tapezierarbeiten, Trockenbauarbeiten u.v.m.

Wie lange dauert eine Trocknung ungefähr?2018-02-13T08:13:17+00:00

Im Schnitt dauert eine Trocknung etwa 10 – 14 Tage, dies richtet sich nach den betroffenen Materialien und dem Ausmaß Ihres Wasserschadens.

Was versteht man unter einer Leckageortung?2018-02-13T08:47:02+00:00

Ist die Schadenursache noch unklar, kann mit verschiedenen Messmethoden eine punktgenaue Schadenstelle ermittelt oder zumindest eingegrenzt werden, ohne dass dabei größere Schäden am Gebäude angerichtet werden müssen (Wand/Boden großflächig öffnen).

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